Fremdsteuersystem (Konzept)
Einleitung
Vor allem bei Versandgeschäften, aber auch bei Rechnungen für Ausländer und anderen steuerlich speziellen Geschäften ist es notwendig, mit anderen Steuersätzen als im Heimatland zu arbeiten. Hinzu kommt der Verkauf in Länder mit anderen Währungen etc. Seit der Version 19.8 verfügt RADFAK über die Möglichkeit, mit alternativen Steuer-/ Währungssystemen zu arbeiten.
Funktionalität
Dabei gilt folgendes: das System arbeitet mit Brutto-Preisen, die von den Steuersätzen unabhängig sind. Oder anders ausgedrückt: Wenn ein Artikel 20,00 € kosten soll, dann kostet er 20,00 €. Was sich beim Ändern des Steuersatzes ändert, ist die im Preis enthaltene Mehrwertsteuer. Die mit einem alternativen / fremden Steuersystem abgeschlossenen Rechnungen werden (fast) ganz normal in den Kassenabschluss bzw. ins Warenausgangsbuch übernommen. Allerdings werden sie im Warenausgangsbuch mit dem speziell für dieses System eingerichteten Steuersatz und den speziell für dieses System eingerichteten Kontierungen eingetragen. Im Kassenabschluss erkennen Sie an der oben erscheinenden Auswahlbox, dass in diesem Abschluss mehrere Steuersysteme enthalten sind. In dieser Box können Sie dann festlegen, die Werte welches Steuersystems ihnen angezeigt (und dann auch für sie ausgedruckt) werden. Natürlich sind auch die Anzeige und der Ausdruck der Gesamtwerte möglich. Beim Zurücksetzen des Kassenabschlusses werden die Werte dann aber nach Steuersystem aufgeteilt und mit den entsprechenden Kontierung ins Kassenbuch übernommen.
Anlage
Um mit diesen System arbeiten zu können gehen sie wie folgt vor: Zunächst müssen Sie alternative Steuer-/Währungssysteme anlegen. Die geschieht in den allgemeinen Parametern unter Fremdsteuersystemen. Danach legen Sie Steuersätze und Buchungsmuster für das neu angelegte Steuersystem fest. Das machen Sie im RADFAK-Modul zur Anlage der Buchungsmuster. Dann erstellen Sie bei den Vorgangsvarianten erstellen Rechnungsvarianten für die ansprechenden Steuersysteme. Wenn jetzt eine Rechnung in einem Sondersteuersystem abgeschlossen wurde, erkennen Sie es im Kassenabschluss. Außerdem werden dann beim Rücksetzen des selbigen die Umsätze gesondert, nach Ihren Vorgaben für dieses Steuersystem kontiert, in das Kassenbuch übernommen. Unbare Rechnungen kommen natürlich nicht ins Kassenbuch sondern werden, auch nach den Vorgaben für das Steuersystem kontiert, ins Warenausgangsbuch übernommen