Informationen der Deutschen Fiskal zur Meldung / Neumeldung eines Kassensystems
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Nach § 146a AO ist die Anschaffung und die Außerbetriebnahme eines EAS innerhalb von 30 Tagen zu melden.
Die Menge der Daten, die bei der Meldung an ELSTER tatsächlich erhoben werden, erfordert jedoch eine häufigere Übermittlung, um konsistente Daten zu erhalten. Wenn eine frühere Meldung korrigiert werden muss, muss die Korrektur eingereicht werden, sobald Sie von den fehlerhaften Daten der letzten Meldung Kenntnis erlangen. Eine Meldung umfasst immer alle EAS einer Betriebsstätte (Bruttomeldung), auch solche, die nicht verändert wurden.
Wichtiger Hinweis:
Dieser Leitfaden wurde von der Deutschen Fiskal auf der Grundlage der Ergebnisse Ihrer Gespräche mit der KOMet AG erstellt. Er stellt keine Rechtsberatung dar!
Fallbeispiele
Ein neues EAS wird angeschafft
- (A) Das neue EAS wird für die zukünftige Nutzung erworben (noch nicht aktiv im Geschäft genutzt) Sie legen das EAS in der jeweiligen Betriebsstätte in Ihrer Organisation an.
- Sie erfassen die relevanten Daten, um das Kassengerät abzubilden.
- Anschließend übermitteln Sie die Daten der Betriebsstätte an ELSTER.
- (B) Das neue EAS wird angeschafft und in den nächsten Tagen in Betrieb genommen (Inbetriebnahme)
- Sie legen das EAS in der jeweiligen Betriebsstätte in Ihrer Organisation an und erfassen die relevanten Daten.
- Falls noch nicht vorhanden, richten Sie eine virtuellen TSE ein und installieren den FCC.
- Sie verknüpfen das EAS mit der TSE und verbinden das Kassengerät mit dem FCC.
- Nun übermitteln Sie die Daten an ELSTER.
Ein bestehendes EAS wird in Betrieb genommen (Inbetriebnahme)
- Das EAS wurde bereits erstellt. Die TSE wurde eingerichtet.
- Sie schließen das Kassengerät an den FCC an. Optional können Sie das automatisch gesetzte Inbetriebnahmedatum überschreiben.
- Nun übermitteln Sie die Daten an ELSTER.
Die TSE wird gewechselt
- Sie heben die Zuordnung eines EAS zu einer TSE auf.
- Sie weisen eine neue TSE zu und verbinden das Kassengerät mit dem FCC.
- Nun übermitteln Sie die Daten an ELSTER.
Die Hardware oder die Software eines EAS wird geändert
- (A) Solange die Seriennummer des EAS gleich bleibt und Sie das EAS nicht außer Betrieb nehmen, reicht eine Änderung der Hardware- oder Softwareinformationen aus.
- Danach übermitteln Sie an ELSTER.
- (B) Wenn Sie das EAS in der Fiskal Cloud im Zuge einer Änderung der Hard- oder Software deaktivieren, müssen Sie die Außerbetriebnahme des EAS melden.
- Ebenso die Inbetriebnahme des neuen EAS, das Sie anschließend anlegen und verbinden.
Ein EAS wird außer Betrieb genommen
- Sie deaktivieren das EAS.
- Optional können Sie das automatisch gesetzte Außerbetriebnahmedatum überschreiben.
- Nun übermitteln Sie an ELSTER.
Ein EAS wird von einer Betriebsstätte zu einer anderen oder von einem zentralen Lager zu einer Betriebsstätte (und zurück) gebracht
- Sie deaktivieren das EAS in der Betriebsstätte.
- Sie übermitteln die Außerbetriebnahme an ELSTER.
- Sie legen das EAS in der neuen Betriebsstätte an. Wenn Sie es dort in Betrieb nehmen, gehen Sie die Schritte zum Anschluss eine TSE durch.
- Anschließend übermitteln Sie die Inbetriebnahme in der neuen Betriebsstätte an ELSTER.
In den folgenden Fällen ist keine Übermittlung erforderlich
- Ein EAS wird in der Fiskal Cloud pausiert oder nach der Pause wieder aktiviert.
Die Softwareversion eines EAS wird geändert.
Weitere Klarstellungen von der Deutschen Fiskal zu diesem Thema:
EAS HERSTELLER
- Das ist der Hardwarehersteller und wenn es sich um einen Server handelt, dann ist dort der Serverhardwarehersteller anzugeben.
Softwareversion
- bitte einfach weglassen, da es kein Pflichtfeld ist.
Inbetriebnahmefeld
- Bitte einfach leer lassen, wird durch uns befüllt (es sei denn, Sie tragen aktiv etwas ein, dann wir Ihr Wert übernommen).
Weitere Hinweise
- Betriebssystemwechsel am Server ist irrelevant
- Hardwaretausch am Server ist irrelevant, solange sich dazu die Angaben nicht ändern.
- Ein Hardwareherstellerwechsel wäre relevant und im Pflichtfeld zu ändern.
Disclaimer
Dieses Dokument dient ausschließlich Informationszwecken und wird in der vorliegenden Form ohne (ausdrückliche oder stillschweigende) Haftung jeglicher Art bereitgestellt, insbesondere ohne Gewährleistung der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder der Nichtverletzung von Rechten Dritter. Die DF Deutsche Fiskal GmbH übernimmt keine Haftung für Fehler oder Lückenhaftigkeit.